Kosten

Selbstzahler

Die Behandlungskosten für Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden nach Erhalt einer Rechnung an den Patienten von mir selbst liquidiert.

Private Kassen und Beihilfe

Die privaten Krankenkassen sind nach meiner Erfahrung meist ohne Schwierigkeiten bereit die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Die Antragsverfahren und die Begleichung der Kosten unterscheiden sich jedoch voneinander. Die Patienten sollten daher vor Aufnahme einer Therapie bei ihrer jeweiligen Krankenkasse entsprechende Informationen einholen, und die notwendigen Unterlagen anfordern.

Gesetzliche Krankenkassen

Es gibt in Hamburg eine Zulassungsbeschränkung der gesetzlichen Krankenkassen für die Kassensitze psychologischer Psychotherapeuten. Somit ist die Anzahl der Psychotherapeuten durch eine amtliche Bedarfsplanung fest- gelegt. Diese Bedarfsplanung soll sichern, dass der Bedarf an Therapieplätzen gewährleistet wird. Die Realität zeigt aber, dass die Wartezeit auf einen Therapieplatz häufig sehr lang sein kann.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen besteht als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, vom Kostenerstattungsverfahren Gebrauch zu machen. Dies ist durch das Fünfte Buch der Sozialgesetzgebung, §13.3 zugesichert, der besagt, dass im dringenden Bedarfs- fall die Kosten von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden müssen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie in Ihrem Fall gesichert ist.
Die spätere Antragstellung wird selbstverständlich von mir unternommen.